Liebe Schülerinnen und Schüler! Geschätzte Bedienstete!
Die Witterungssituation hat in einem großen Teil Österreichs zu dramatischen Zuständen geführt, die eine sichere Anreise oftmals nicht möglich macht. Alle Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Ungangbarkeit des Schulweges vorliegt, liegt auch laut §45 SchUG eine gerechtfertigte Verhinderung vor und sind somit vom Unterricht entschuldigt bzw. freigestellt. Eine Anreise ist deshalb nur erforderlich, wenn diese sicher möglich ist. Unbedingt ist jedoch der Jahrgangsvorstand bzw. die Jahrgangsvorständin davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
Wie der Unterricht ab Montag organisiert wird, hängt von der Anzahl der angereisten Schülerinnen und Schüler ab. Sobald wieder eine Gangbarkeit des Schulweges vorliegt, ist auch unbedingt der Schulbesuch anzutreten, da eine gerechtfertigte Verhinderung wegfällt.
Ich wünsche alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Prof. DI Dr. Wolfgang Hintsteiner, Bakk. BEd
Schulleiter