Pflichtpraktika

Die Pflichtpraktika geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die vielfältigen Tätigkeitsfelder der beruflichen Aktivitäten von Förstern und verwandter Berufsgruppen kennen zu lernen. Zwischen den Betrieben und den Praktikanten wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Art der Tätigkeit und vor allem die Bezahlung geregelt werden. Nach dem Praktikum muss eine Bestätigung vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden.