Externistenausbildung

Die Forstschule bietet eine Ausbildung zur Externistenreife- und Diplomprüfung an, ohne die Schule besuchen zu müssen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF-Datei.

Im Rahmen einer Externistenreife- und Diplomprüfung kann man einen Schulabschluss erreichen, ohne die Schule besuchen zu müssen. Die gesetzliche Grundlage zur Ablegung einer Externistenreifeprüfung sind im § 42 SCHUG, BGBL. 472/1986 i. –d. g. F., verankert, gemäß der Verordnung des österreichischen Gesetzgebers sind ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Externistenausbildung zugelassen. Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse ist im Rahmen dieser Regelung nicht vorgesehen. Über die Externistenreife- und Diplomprüfung kommt man zu einer forstlichen Ausbildung auf dem Niveau eines Forstadjunkten (nach zweijähriger Praxis und nach erfolgreich abgelegter Staatsprüfung zum Förster).

Wenn Sie diesbezüglich genauere Informationen möchten, ersuche wir Sie, um Kontaktaufnahme mit Fr. Lenger.

Erreichbar per Mail romana.lenger@forstschule.at oder unter der Nummer 03862/51 770 81 (Dienstag 09:00-11:00 Uhr).