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Pflichtpraktika

Die Pflichtpraktika geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die vielfältigen Tätigkeitsfelder der beruflichen Aktivitäten von Förstern und verwandter Berufsgruppen kennen zu lernen. Zwischen den Betrieben und den Praktikanten wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Art der Tätigkeit und vor allem die Bezahlung geregelt werden.

Nach dem Praktikum muss eine Bestätigung vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden.

Das Pflichtpraktikum für die 5-jährige Langform ist in 3 Abschnitte gegliedert:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen II. und III. Jahrgang Richtlinien Englische Version
Abschnitt II: 10 Wochen zwischen III. und IV. Jahrgang Richtlinien Englische Version
Abschnitt III: 4 Wochen zwischen IV. und V. Jahrgang Richtlinien Englische Version

 

Der Abschnitt I des Praktikums sollte im Inland absolviert werden und den Schülerinnen und Schülern einen ersten Kontakt mit der forstlichen Praxis ermöglichen. Abschnitt II beginnt im Mai mit einem Seilkran- und Harvesterkurs an einer forstlichen Ausbildungsstätte nach einem verkürzten Unterrichtsjahr. Die verbleibenden 8 Wochen sollten möglichst bei einem größeren Forstbetrieb oder einer Organisation mit überwiegend forstlichem Aufgabenbereich (Kammer, Behörde etc.) stattfinden, wobei auch Praktikumszeiten im Ausland möglich sind.

Der 3. Abschnitt kann in forstlichen und forstnahen Unternehmen und Organisationen im In- und Ausland absolviert werden. In vielen Fällen werden hier von Schülerinnen und Schülern bereits erste Kontakte mit zukünftigen Arbeitgebern geknüpft oder Erhebungen und Aufnahmen für die Diplomarbeit durchgeführt.

Beispiele für Tagesberichte finden sie hier: Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

 

Das Pflichtpraktikum für den 3-jährigen Aufbaulehrgang ist in 2 Abschnitte gegliedert:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen I. und II. Jahrgang Richtlinien Englische Version
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen II. und III. Jahrgang Richtlinien Englische Version

Zumindest ein Praktikum sollte unter der Aufsicht eines "leitenden Forstorgans" und im Inland in einem Forstbetrieb, einer forstlichen Institution oder Dienststelle u.ä. durchgeführt werden. Für interessierte Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, bietet sich das Praktikum nach dem II. Jahrgang an.

Das Pflichtpraktikum bei den ÖBf-AG:

Die Österreichischen Bundesforste bieten österreichweit Forstpraktikantinnen und Forstpraktikanten die Möglichkeit, im Sommer 2010 ihr Pflichtpraktikum in einem ihrer Forstbetriebe zu absolvieren.

Für die Bewerbung wurde am 18.Jänner 2010 ein Onlineportal auf der Homepage der Bundesforste freigeschaltet, über das die Bewerbung abgewickelt werden muss, auch wenn bereits eine persönliche Zusage eines Revier- oder Forstbetriebsleiters besteht.

Weitere Informationen über das Pflichtpraktika finden Sie hier.

HBLA für Forstwirtschaft, A-8600 Bruck an der Mur, Dr. Th. Körnerstraße 44, Telefon: +43 (0)3862 51770, Telefax: +43 (0)3862 56350, willkommen@forstschule.at , Schulkennzahl 602710
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